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Endnutzervereinbarung

(End User Agreement)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum : 17. Dezember 2021

Dokumentname : EUA – End User Agreement EVCnet (vs17-12-2021)

 

Kein Teil dieser Veröffentlichung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Green Flash durch Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder auf andere Weise vervielfältigt und veröffentlicht werden; dies gilt auch für die gesamte oder teilweise Verarbeitung.

PARTEIEN:

 

Diese Endnutzervereinbarung ist ein Vertrag („Vereinbarung“) zwischen dem Endnutzer (im Folgenden „Sie“ oder „Endnutzer“ genannt) einerseits und der Green Flash GmbH (im Folgenden Green Flash genannt) andererseits, zusammen als „Parteien“ oder einzeln als „Partei“ bezeichnet.

 

Wenn der Endnutzer diese Vereinbarung nicht als natürliche Person, sondern im Namen eines Unternehmens abschließt, bezieht sich der Begriff „Endnutzer“ auf dieses Unternehmen, das sich zur Einhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet. Handelt der Endnutzer bei Transaktionen mit Green Flash im Namen eines Unternehmens, bestätigt er, dass er über alle rechtlichen Grundlagen und Berechtigungen verfügt, um im Namen dieses Unternehmens zu handeln.

 

IN DER ERWÄGUNG, DASS:

 

I.             Zweck der Endnutzervereinbarung.

 

Der Zweck dieser Endnutzervereinbarung ist es, die Vereinbarung über die Nutzung der folgenden Dienste zwischen Green Flash und dem Endnutzer zusammen mit der Rolle von Threeforce B.V., handelnd unter dem Namen Last Mile Solutions festzulegen:

1) Die Verwendung einer Ladekarte und/oder eines Ladetokens des Anbieters Green Flash.

2) Die Nutzung der Benutzerplattform und der Lade-App für Karten- und Token-Inhaber;

3) Die Nutzung des 1st-Level-Helpdesks für Endnutzer für technische Fragen von Green Flash;

4) Die Übertragung von Forderungen für Rechnungsstellung und Zahlungen von Green Flash an Last Mile Solutions (Threeforce B.V.);

5) Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug für Ihre Ladetransaktionen;

6) Die Rollen bezüglich des Datenschutzes zwischen dem Endnutzer, Green Flash und Last Mile Solutions (Threeforce B.V.).

 

II.            Abschluss dieser Vereinbarung

 

Diese Vereinbarung kommt durch die Registrierung auf der Green Flash-Login-Plattform für Endnutzer zustande, wobei Sie verpflichtet sind, diese Vereinbarung zu akzeptieren, bevor Sie Ihre Ladekarte, Ihren Ladetoken, die Endnutzerplattform oder die Lade-App nutzen können. Es ist auch möglich, dass Green Flash Ihr Benutzerprofil für die Ladekarte erstellt und/oder ändert oder aktiviert. Wenn Green Flash Ihr Benutzerprofil für die Ladekarte erstellt, stimmen Sie den Bedingungen dieser Endnutzervereinbarung ab dem Zeitpunkt zu, an dem Sie Ihre Ladekarte zum ersten Mal benutzen.

 

Um jeden Zweifel über die Akzeptanz dieser Vereinbarung zu vermeiden, wird in den Rechnungen ausdrücklich auf diese Endnutzervereinbarung verwiesen, und mit der Bezahlung der Rechnung erklären Sie sich (erneut) mit dieser Endnutzervereinbarung einverstanden.

 

III.          Aufgabenteilung Green Flash und Last Mile Solutions (Threeforce B.V.)

Green Flash ist Ihr Ansprechpartner für diese Vereinbarung und ist Ihr Vertragspartner. Green Flash bedient sich bei der Erfüllung dieser Vereinbarung verschiedener Dritter.

 

Eine wichtige Partei dieser Vereinbarung ist Last Mile Solutions (eine Marke der Threeforce B.V.). Last Mile Solutions ist die Partei, die im Auftrag von Green Flash ihre Software-Plattform und die zugehörige Netzwerkinfrastruktur einsetzt, um Ihre Ladetransaktionen zu ermöglichen. Neben der Nutzung der elektronischen Plattform und des dazugehörigen Netzes übernimmt Last Mile Solutions auch die Rechnungsstellung und den Zahlungsverkehr für Ihre Ladetransaktionen.  

 

Teil des Services von Last Mile Solutions ist, dass Sie eine Rechnung von Last Mile Solutions (Threeforce B.V.) für die Ladetransaktionen erhalten, die Sie mit der Ladekarte/dem Ladetoken oder der App von Green Flash durchgeführt haben.

 

Als Eigentümer (CSO) oder Betreiber (CPO) einer Ladestation erhalten Sie über Last Mile Solutions (Threeforce B.V.) nach dem Prinzip der Selbstfakturierung („Selfbilling)“ auch die Einnahmen für die von Ihrer/Ihren Ladestation(en) gelieferten Ladetransaktionen. 

 

 

VEREINBAREN WIE FOLGT:

 

1 Definitionen

 

1.1   Endnutzervereinbarung, abgekürzt EUA: diese Endnutzervereinbarung, einschließlich aller Anhänge.

1.2   Endnutzer: der Nutzer einer Ladekarte, eines Ladetokens, einer Lade-App oder einer Web-Plattform, unabhängig davon, ob es sich um natürliche Personen handelt, die möglicherweise in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handeln, die mit Green Flash einen Fernabsatzvertrag über den Kauf eines oder mehrerer Produkte und/oder Dienste abschließen.

1.3   (Lade-)Karten- oder Tokeninhaber: sind Synonyme für Endnutzer gemäß der Definition in Absatz 1.2 dieser Vereinbarung.

1.4   MSP: Dies ist die Abkürzung für Mobility Service Provider = Mobilitätsdienstleister. Die Aufgabe des MSP besteht darin, den Zugang zu Ladeinfrastruktur zu erleichtern, um ein Elektrofahrzeug aufzuladen. Ein MSP gewährt den Zugang mittels verschiedener Identifizierungsinstrumente, z. B. einer Ladekarte, eines Ladetokens oder einer Lade-App. Darüber hinaus ermöglicht der MSP dem Endnutzer, sich über eine Login-Plattform für Endnutzer (evc-net.com) von Last Mile Solutions zu Zwecken der Identifizierung, Rechnungsstellung und Leistungserbringung zu registrieren.

1.5   CPO: Dies ist die Abkürzung für Charge Point Operator = Ladestationsbetreiber. Der CPO ist der Betreiber/Manager einer oder mehrerer Ladestationen. Die Aufgabe des CPO ist es, die Abwicklung von Ladetransaktionen an einer oder mehreren Ladestationen technisch zu ermöglichen und aufrechtzuerhalten.

1.6   CSO: Dies ist die Abkürzung für Charge Station Owner = Ladestationsbesitzer. Der CSO erhält über das Netzwerk von Last Mile Solutions Gutschriften für Ladetransaktionen, die von Endnutzern an seinen Ladestationen durchgeführt werden.

1.7   Hosting-Abonnement für Ladestationen: Um über die Benutzerplattform eine Ladestation zu betreiben und Gebühren zu erheben, ist ein Hosting-Abonnement für diese Ladestation erforderlich. Der Zahler dieses Hosting-Abonnements kann eine natürliche oder juristische Person sein und ist i.d.R. der CPO oder der CSO.

1.8   Endnutzerkauf: der Kauf einer oder mehrerer Dienste der zwischen Green Flash und dem Endnutzer realisiert wird.

1.9   Dienste: Die Dienste, die Green Flash dem Endnutzer und/oder CSO über die Website oder auf andere Weise anbietet - einschließlich, aber nicht beschränkt auf - Ladedienste, Helpdesk-Dienste, Abrechnungsdienste, Lastschriftverfahren, elektronische Rechnungsstellung, elektronische Kommunikationsdienste einschließlich Verbrauchskontrolle und andere Dienste, wie auf der Website angegeben.

1.10           Elektrofahrzeug: Ein Fahrzeug, das vollständig von einem Elektromotor angetrieben wird, und/oder ein Hybridfahrzeug, das teilweise von einem Elektromotor angetrieben wird, wobei das Fahrzeug Strom nutzen kann oder nicht, der in einer Batterie gespeichert ist, die an einer Ladestation aufgeladen werden kann.

1.11           1st-Level Helpdesk: Der Kundendienst, der bei Fragen und/oder Beschwerden vom Endnutzer angerufen werden kann. Die Telefonnummer finden Sie auf der Ladekarte, der Ladestation oder auf der Website von Green Flash.

1.12           Fernabsatz: Der Fernabsatzvertrag, der im rechtlichen Sinne einen Verbraucherkauf darstellt.

1.13           Ladekarte: Die Ladekarte (oder der Ladetoken), die den Zugang zur Ladestation, dem damit verbundenen Netz und (soweit möglich) dem interoperablen Partnernetz ermöglicht. Diese Ladekarte kann von einer der kooperierenden Parteien zur Verfügung gestellt werden.

1.14           Ladestation: Eine Einrichtung an einem bestimmten Ort, die zum Aufladen der Batterie eines Elektrofahrzeugs genutzt werden kann, einschließlich privater und öffentlicher Ladestationen. 

1.15           Persönliche Ladestation: Eine Ladestation, die sich auf einem Privatgrundstück befindet und nicht für die Nutzung durch Dritte zugänglich ist.

1.16           Private Ladestation: Eine Ladestation, die sich auf einem Privatgrundstück befindet und vom Eigentümer der betreffenden Ladestation zur Nutzung durch eine autorisierte Nutzergruppe freigegeben wird.

1.17           Öffentliche Ladestation: Eine Ladestation im öffentlichen Raum, die Teil eines Partnernetzes sein kann oder nicht.

1.18           Green Flash: Der Anbieter der Dienste für Endnutzer und/oder CSO.

1.19           Ladenetzwerk: Die Gesamtheit aller Ladestationen und Partnernetze, über die Green Flash (unabhängig davon, ob in Absprache mit dem Eigentümer der Ladestation und Last Mile Solutions) die Kontrolle über die Bereitstellung des Zugangs für Dritte ausüben kann.

1.20           Vereinbarung: Die Vereinbarung (soweit im Fernabsatz relevant) zwischen Green Flash und dem für Endnutzer und/oder CSO über die Dienste von Green Flash, von der diese Endnutzervereinbarung einen untrennbaren Teil bildet und bei der im Rahmen eines von Green Flash organisierten Systems für den Verkauf oder die Erbringung von Dienstleistungen im Fernabsatz bis zum Abschluss der Vereinbarung ausschließlich eine oder mehrere Techniken der Fernkommunikation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telefonie und Internet, verwendet werden.

1.21           Partnernetz: Die Kombination aller Ladestationen außerhalb des Ladenetzes von Green Flash, an denen Endnutzer ein Elektrofahrzeug aufladen können.

1.22           Produkte: Die von Green Flash angebotenen Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ladestationen und Ladekarten.

1.23           Kooperierende Parteien: Dritte, mit denen Green Flash bei der Erbringung von Ladediensten eng zusammenarbeitet.

1.24           Forderungen: Alle Zahlungen, die der Endnutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der in dieser Vereinbarung genannten Dienste schuldet und deren Forderungen abtretbar sind. Zu den Forderungen gehören auch die Zahlungen, die der CPO und/oder der CSO im Zusammenhang mit den von einem Endnutzer erworbenen Dienstleistungen erhalten. Auch die Forderungen der CPO und CSO sind durch Forderungsabtretung übertragbar.

1.24   Website: Die geschlossene Kundenseite von Green Flash, die auch über die Website einer der kooperierenden Parteien, mit denen Green Flash eng zusammenarbeitet, zugänglich sein kann, oder jede andere Website, die von Green Flash zu irgendeinem Zeitpunkt im Zusammenhang mit den Diensten genutzt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf www.lastmilesolutions.com.

2 Kosten und Pflichten des Endnutzers

 

2.1 Wenn der Endnutzer/CSO seine Ladestation auch für die Nutzung durch Dritte oder die Abrechnung durch seinen Arbeitgeber eingerichtet hat, werden eine Gebühr und zusätzliche Verwaltungskosten berechnet.

 

2.2 Für das Laden an Ladestationen des Green Flash-Ladenetzwerks – inklusive Stationen Dritter - gelten die in der App (Lade-App) angegebenen Gebühren.

 

2.3 Der Zugang zu und/oder das Laden an öffentlichen oder privaten Ladestationen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, unterliegt den von Green Flash veröffentlichten Tarifen und Bedingungen. Der Endnutzer kann sich dafür entscheiden, diese Bedingungen zu akzeptieren und die Green Flash-Ladekarte auch für diese Ladestationen zu aktivieren.

 

2.4 Wenn die Green Flash-Ladekarte zum Aufladen im Partnernetz verwendet wird (Roaming), ist Green Flash vom CSO und/oder CPO der Ladestation abhängig, der die Daten über die Aufladung generiert und die damit verbundenen Kosten berechnet.

 

2.5 Green Flash ist berechtigt, die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich anzupassen.

 

2.6 Wenn der Endnutzer mit der Anpassung der Preise und Tarife nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Dienst zu dem Datum zu kündigen, an dem die Anpassung in Kraft treten soll. Eine solche Kündigung entbindet den Endnutzer nicht von seinen ausstehenden Zahlungsverpflichtungen zu diesem Zeitpunkt.

 

Pflichten des Endnutzers


2.7 Der Endnutzer ist für die vollständige, korrekte und rechtzeitige Bereitstellung seiner Kontakt-, Personen- und Zahlungsdaten auf der EVCnet-Webplattform von Green Flash verantwortlich, unabhängig davon, ob er sich Dritter bedient oder nicht.

 

2.8 Die Mindest(stamm)daten, die der Endnutzer bereitstellen muss, sind:

 

I.    Endnutzername und -anschrift: Name, Anschrift und Wohnort des Endnutzers (natürliche Person).

 

II.  Firmenname und -anschrift: Wird die Ladekarte geschäftlich genutzt, d.h. werden neben der Nutzung der privaten Ladestation auch Ladetransaktionen bei Dritten erworben, sind zusätzlich der satzungsgemäße Firmenname, der eventuelle Handelsname, die Firmenanschrift und der Firmensitz erforderlich.

 

III. Angaben zur Firmenrechnung: Wenn der Endnutzer eine Mehrwertsteuerrechnung erhalten möchte, muss der Endnutzer über die Webplattform auch eine gültige Mehrwertsteuernummer und Handelskammernummer angeben.

 

IV. Zahlungsdaten: Eine Einzugsermächtigung ist erforderlich, ebenso wie Bankdaten wie Bankname, Kontonummer, IBAN und BIC-Code.

 

V.  Eine gültige E-Mail-Adresse des Endnutzers und ggf. die E-Mail-Adresse für die Rechnung, falls diese von der E-Mail-Adresse des Endnutzers abweicht. Wenn keine E-Mail-Adresse für die Rechnungsstellung angegeben wird, wird die Rechnung an die E-Mail-Adresse des Endnutzers geschickt, und es wird davon ausgegangen, dass die Nutzung durch den Endnutzer ausschließlich privat ist.

 

Diese Liste ist nicht erschöpfend und Green Flash kann sie ergänzen und ändern, wenn dies für notwendig erachtet wird.

 

2.9 Alle Schäden, einschließlich Reparaturkosten und Verwaltungsaufwand, die durch die unrichtige, unvollständige oder verspätete Bereitstellung der in Artikel 2.8 genannten Informationen entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Endnutzers.

 

2.10 Hat der Endnutzer die in Artikel 2.8 genannten Daten unrichtig, unvollständig oder verspätet zur Verfügung, ist Green Flash und/oder Last Mile Solutions berechtigt, die Nutzung der Karte durch den Endnutzer sofort zu sperren, bis die richtigen Daten vom Endnutzer bereitgestellt wurden.

 

3 Abtretung von Forderungen und Zahlungsfristen

 

3.1 Für den Fall, dass Green Flash einen Dritten, der über das Partnernetzwerk mit ihm verbunden ist, mit der administrativen Bearbeitung und Begleichung der Forderungen aus Ladetransaktionen beauftragt hat, erfolgt dieser Schuldübergang durch Abtretung in der in diesem Artikel 3.2 beschriebenen Weise. Diese Schuldübernahme erfolgt, nachdem ein oder mehrere Ladetransaktionen stattgefunden haben und bevor eine Rechnung für diese Ladetransaktionen ausgestellt wird.

 

3.2 Green Flash verkauft und liefert hiermit durch Abtretung an die Threeforce B.V., handelnd unter dem Namen Last Mile Solutions, alle Forderungen, die Green Flash im Laufe der Vereinbarung mit dem Endnutzer im Zusammenhang mit der Erbringung der in dieser Vereinbarung beschriebenen Dienstleistungen hat oder erwerben wird, wobei Last Mile Solutions diesen Kauf und diese Lieferung hiermit annimmt (gegebenenfalls im Voraus, d.h. wenn die Forderung tatsächlich entsteht und der Endnutzer über die Abtretung informiert wird). Es ist eine Kaufbedingung, dass Green Flash Last Mile Solutions beauftragt, die in Artikel 3.1 beschriebenen Arbeiten auszuführen.

 

3.3 Die Green Flash-Abonnementkosten (falls zutreffend) und Kosten für Ladevorgänge am Netzwerk (falls zutreffend) werden monatlich in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden per Lastschrift von dem vom Endnutzer angegebenen Bankkonto, wie in der Einzugsermächtigung angegeben, abgebucht. Der Endnutzer stellt jederzeit sicher, dass die per Lastschrift zu zahlenden Beträge von seinem Bankkonto eingezogen werden können. Kann der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich durchgeführt werden, ist Last Mile Solutions nach Mahnung und bei Nichtzahlung durch den Endnutzer berechtigt, falls der Endnutzer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die ausstehenden Beträge unbeschadet eines weitergehenden gesetzlichen Schadensersatzanspruchs mit dem gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen, oder, im Falle einer gewerblichen Nutzung, mindestens 40,00 EUR Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

 

3.4 Die Zahlungsfrist für die in dieser Vereinbarung genannten Dienstleistungen:

 

a) für Forderungen, die aufgrund von MSP-Diensten gemäß Artikel 1.4 an Endnutzer entstehen: 30 Tage für Geschäftskunden, mit denen dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde; in allen anderen Fällen: 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum.

 

b) für Forderungen, die sich aus der Erbringung von CPO-Dienstleistungen gemäß Artikel 1.5 dieses Dokuments ergeben und die Last Mile Solutions an den CPO auszahlt: dreißig (30) Kalendertage. Diese Frist verlängert sich auf mindestens fünfundvierzig (45) Kalendertage, wenn Endbenutzer von Green Flash die Frist von Artikel 3.4 Unter a) nicht einhalten.

 

c) für Forderungen, die sich aus den in Artikel 1.6 genannten Dienstleistungen für den CSO ergeben und die Last Mile Solutions dem CSO auszahlt: dreißig (30) Kalendertage ab Rechnungsdatum für Privatpersonen und Angestellte als CSO.  Für alle anderen Forderungen fünfundvierzig (45) Kalendertage. Diese Frist verlängert sich auf mindestens fünfundvierzig (45) Kalendertage, wenn Endnutzer von Green Flash die in Artikel 3.4 Buchstabe a genannte Frist nicht einhalten.

 

3.5 Für den Fall, dass Last Mile Solutions die Ladetransaktionen abrechnet und den Zahlungsverkehr im Namen eines MSP und/oder CPO und/oder CSO abwickelt, stimmen diese Parteien dem Prinzip der Selbstfakturierung durch Last Mile Solutions zu. Selbstfakturierung bedeutet, dass Last Mile Solutions eine Rechnung im Namen einer dieser Parteien an sich selbst (d.h. an Last Mile Solutions, Threeforce B.V.) ausstellt und dass Last Mile Solutions die Forderungen an den CSO und den CPO gemäß den in Artikel 3.4 b und c genannten Bedingungen begleicht.

 

3.6 Gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 2011/7 EU haftet der Endnutzer im Falle eines Zahlungsverzugs neben dem geschuldeten Betrag und den gesetzlichen Zinsen darauf für den vollständigen Ersatz der außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, wie im Land, in dem die Ladetransaktion stattfindet, üblich.

 

3.7 Die Rechnungsadresse ist die Adresse, die der Endnutzer Green Flash über die Webplattform / App mitgeteilt hat.

 

3.8 Last Mile Solutions sendet seine Rechnungen per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die der Endnutzer Green Flash bekannt gegeben hat. Der Endnutzer erhält eine monatliche Rechnung, bevor der Betrag eingezogen wird. Die Rechnung enthält eine Übersicht über die Ladetransaktionen und die damit verbundenen Kosten.

 

3.9 Die Verwaltung von Green Flash ist für die Ermittlung der zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldeten Beträge (einschließlich der Ladekosten aus allen Ladetransaktionen im Partnernetz) verbindlich, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass diese Daten falsch sind.

 

3.10 Beanstandungen einer Rechnung müssen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum an Green Flash unter der auf der Rechnung angegebenen E-Mail-Adresse erfolgen.

 

3.11 Änderungen der Kontonummer, der Rechnungsanschrift und/oder der E-Mail-Adresse können auf der Webplattform unter „Persönliche Daten“ geändert werden. Die verspätete oder unvollständige Übermittlung von geänderten Angaben geht auf Rechnung und Risiko des Endnutzers. Eine verspätete Bereitstellung ist definiert als später als einen (1) Kalendermonat vor Inkrafttreten der Änderung.

 

4 Dauer und Beendigung der EUA und Sperrung der Ladekarte

 

4.1 Die Vereinbarung über den Bezug der Dienste von Last Mile Solutions wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen, beginnend mit dem Datum, an dem der Endnutzer die Green Flash-Karte aktiviert hat. Nach Ablauf dieser 12 Monate wird die Vereinbarung stillschweigend in ein Abonnement auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Abgesehen von der in Artikel 4.3 genannten Situation können sowohl der Endnutzer als auch Last Mile Solutions die Vereinbarung nach den ersten 12 Monaten jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

 

4.2 Die Kündigung gemäß Artikel 4.1 kann durch Zusendung einer E-Mail an Green Flash angegebene E-Mail-Adresse unter Angabe des Namens des Endnutzers, der Adresse, der Postleitzahl, des Wohn- oder Niederlassungsortes und des gewünschten Kündigungsdatums erfolgen.

 

4.3 Green Flash kann die Vereinbarung in den nachfolgend aufgeführten Fällen mit sofortiger Wirkung kündigen:

 

- wenn der Lastschrifteinzug wiederholt nicht erfolgreich durchgeführt werden kann; oder

 

- im Falle eines Konkurses, eines Zahlungsaufschubs, einer Umschuldung oder einer Unterstellung des Endnutzers unter Vormundschaft. In einem solchen Fall wird die Ladekarte sofort gesperrt.

 

- Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung der Ladekarte/Ladetoken/Ladekarten-App.

 

4.4 Bei Beendigung der Vereinbarung wird der Endnutzer die ihm zur Verfügung gestellte(n) Ladekarte(n) unverzüglich an Green Flash zurückgeben.

 

4.5 Der Green Flash und Last Mile Solutions sind beide berechtigt, in den folgenden Situationen die Ladekarte oder Ihre Ladestation vorübergehend oder sogar dauerhaft zu sperren:

 

4.5.1 Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 45 Tagen.

 

4.5.2. Bei Nichterfüllung der in den Artikeln 2.8, 2.9 und 2.10 genannten Bedingungen durch den Endnutzer.

 

4.5.3 In einer der in Artikel 4.3 beschriebenen Situationen

 

 

5 Ladedienste und Nutzung der Ladestationen

 

5.1 Der Endnutzer wird bei der Nutzung der Ladestationen alle für und im Zusammenhang mit dem Laden geltenden Vorschriften einhalten, und zwar sowohl die von Green Flash und den Betreibern der Ladestationen bzw. Partnernetze aufgestellten Vorschriften als auch die geltenden gesetzlichen (Sicherheits- und sonstigen) Vorschriften.

 

5.2 Green Flash übernimmt keine Garantie für die Dichte der Ladestationen und/oder die Erreichbarkeit der Ladestationen. Green Flash garantiert auch nicht, dass die Ladestationen jederzeit ohne Unterbrechungen und/oder Ausfälle funktionieren oder dass sie verfügbar sind. Jegliche Schäden - sowohl direkte als auch indirekte - die aus dem Ausfall einer Ladestation oder der Unterbrechung eines Ladevorgangs resultieren, können nicht von Green Flash oder von von Green Flash beauftragten Dritten ersetzt werden.

 

5.3 Für Ladestationen in einem Partnernetz gelten die Bedingungen des Betreibers der Ladestationen für die Nutzung der Ladestationen.

 

5.4 Green Flash ist jederzeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine oder mehrere Ladestationen aus dem Netz zu entfernen und/oder den Zugang zu einem Partnernetz zu verweigern.

 

 

6 Helpdesk und Störungen

 

6.1 Der Helpdesk bietet Unterstützung bei Fragen und/oder Beschwerden des Endnutzers zu den Produkten und Dienstleistungen von Green Flash.

 

6.2 Der Helpdesk ist unter der auf der Ladekarte angegebenen Telefonnummer erreichbar.

 

6.3 Green Flash garantiert nicht, dass der Helpdesk immer ohne Ausfälle und/oder Unterbrechungen zur Verfügung steht oder dass bestimmte Ergebnisse durch die Bereitstellung der Helpdesk-Dienste erzielt werden.

 

6.4 Im Falle einer Störung einer Ladestation oder einer Ladekarte muss der Endnutzer unverzüglich die auf der Ladestation oder der Karte angegebene Telefonnummer kontaktieren.

 

6.5 Versucht ein Endnutzer, die Störung selbst zu beheben, haftet Green Flash in keiner Weise für daraus resultierende oder zukünftige Schäden.

 

 

7 Website und Webplattform

 

7.1 Als Teil der Vereinbarung kann der Endnutzer die über die Website angebotenen Dienste und/oder Produkte nutzen.

 

7.2 Die Website von Green Flash bietet allgemeine Informationen über die von Green Flash angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Green Flash übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Green Flash garantiert auch nicht, dass die Nutzung der Website und der über die Website angebotenen Dienste zu den richtigen Ergebnissen führt oder, dass die Informationen für bestimmte Zwecke geeignet sind.

 

7.3 Druck- und Rechtschreibfehler oder andere ähnliche Fehler in von Green Flash veröffentlichtem Material, gleich welcher Art, können Green Flash nicht angelastet werden und begründen in keiner Weise eine Haftung für Green Flash.

 

 

8 Übertragung an Dritte

 

8.1 Dem Endnutzer ist es nicht gestattet, diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Green Flash an einen Dritten zu übertragen.

 

8.2 Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung (durch Ankreuzen des Kästchens bei der Registrierung auf der Endnutzerplattform) oder der erstmaligen Nutzung der Ladekarte gibt der Endnutzer sein Einverständnis zur Übertragung dieser Vereinbarung an Dritte.

 

 

 9 Haftung

 

9.1 Eine Ladestation funktioniert mit Hilfe der erforderlichen (öffentlichen oder sonstigen) Kommunikationsinfrastruktur, z.B. (mobile) Internetverbindungen. Green Flash übernimmt keine Garantie für das ununterbrochene oder fehlerfreie Funktionieren dieser Infrastruktur. Green Flash haftet in keiner Weise für Schäden, die durch Ausfälle der Kommunikationsinfrastruktur entstehen.

 

9.2 Der Endnutzer haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße oder unvorsichtige Nutzung einer Ladestation und des zur Verfügung gestellten Materials, wie Ladekarten und Ladekabel, verursacht werden, und stellt Green Flash von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Endnutzer stellt Green Flash und die von ihm beauftragten Dritten auch von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem Verhalten oder Umständen geltend gemacht werden, die in der Verantwortung und/oder dem Risiko des Endnutzers liegen.

 

9.3 Der Endnutzer haftet gegenüber Green Flash in vollem Umfang für Handlungen und/oder Unterlassungen von Dritten, denen der Endnutzer Zugang zur Nutzung der Produkte und/oder Dienste gewährt, als ob diese Handlungen und/oder Unterlassungen vom Endnutzer selbst begangen worden wären.

 

9.4 Der Endnutzer haftet für den Schaden, der dem Endnutzer infolge eines zurechenbaren Versäumnisses von Green Flash bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Endnutzer entsteht, sofern der Endnutzer Green Flash innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Tag, an dem er das Versäumnis oder die unrechtmäßige Handlung festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen können, schriftlich informiert hat und damit Green Flash in Verzug gesetzt und eine angemessene Frist gesetzt hat, um seine Verpflichtungen noch zu erfüllen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

 

9.5 Die im vorigen Absatz dieses Artikels genannte Haftung beschränkt sich (wenn und soweit möglich, unter Beachtung der zwingenden Haftungsbestimmungen) auf den Ersatz unmittelbarer Schäden bis zu einem Betrag, der dem Sechsfachen der vom Endnutzer geschuldeten und gezahlten monatlichen (durchschnittlichen) Vergütung für die betreffenden Dienstleistungen entspricht.

 

9.6 Green Flash haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Endnutzer dadurch erleidet, dass er das Elektrofahrzeug nicht (vollständig) aufladen kann, oder in Verbindung mit oder als Folge der Nutzung oder des Betriebs einer Ladestation. Green Flash haftet nicht, wenn das Elektrofahrzeug aufgrund eines Defekts des Elektrofahrzeugs und/oder des verwendeten Zubehörs wie z.B. Ladekabel nicht (oder nicht sicher) geladen werden kann.

 

9.7 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Green Flash ist die Haftung von Green Flash für entgangenen Gewinn und Einkommen, Firmenwert, Folgeschäden, Ansprüche oder Bußgelder Dritter und/oder indirekte Schäden ausgeschlossen.

 

9.8 Die in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels genannten Beschränkungen gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Green Flash zurückzuführen ist.

 

9.9 Green Flash ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn Green Flash daran aufgrund eines Grundes gehindert wird, der vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt, Entscheidung einer Regierung oder Regulierungsbehörde, Epidemie/Pandemie, Überschwemmung, Erdbeben oder ähnliche Naturkatastrophen. Als höhere Gewalt gilt auch höhere Gewalt bei Lieferanten und/oder beauftragten Dritten von Green Flash.

 

Nachdem Green Flash die andere Vertragspartei innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Eintritt einer solchen Verzögerung oder Störung schriftlich benachrichtigt hat, werden die Bestimmungen dieser Vereinbarung so lange ausgesetzt, wie die betreffende Ursache oder das betreffende Ereignis andauert.

 

 

10 Geistiges Eigentum

 

10.1 Dem Endnutzer ist es nicht gestattet, Kennzeichnungen zu entfernen oder zu ändern, die den vertraulichen Charakter oder die Rechte am geistigen Eigentum der Software, der Geräte, der Websites oder der Materialien betreffen. Es ist nicht gestattet, technische Sicherheitsmaßnahmen oder Nutzungsbeschränkungen im Zusammenhang mit den Diensten zu umgehen oder zu entfernen.

 

10.2 Entsteht ein Schaden, weil der Endnutzer die technischen Sicherheitsvorkehrungen oder Nutzungsbeschränkungen dennoch umgeht oder aufhebt, wird dieser Schaden beim Endnutzer geltend gemacht.

 

10.3 Die Green Flash-Ladekarte und die auf ihr verarbeiteten elektronischen Daten sind und bleiben Eigentum von Green Flash.

 

 

11 Datenschutz

 

11.1 Beim Angebot von Produkten und Dienstleistungen verarbeitet Green Flash bestimmte Daten des Endnutzers, einschließlich personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten sind Daten, die es ermöglichen, eine bestimmte Person zu identifizieren, z. B. Name, Anschrift und Wohnort.

 

11.2 Neben den personenbezogenen Daten speichert Green Flash für die Dauer der Vereinbarung auch die Nutzerdaten des Endnutzers zum Zwecke der Rechnungsstellung und der damit verbundenen administrativen Anforderungen im Zahlungsverkehr.

 

11.3 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hält Green Flash die geltenden Vorschriften ein, einschließlich des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und der DSGVO.

 

11.4 Green Flash weist den Endnutzer darauf hin, dass er unter anderem, wie in Artikel 3.1 und 3.2 dieser Vereinbarung beschrieben, personenbezogene Daten, die gesetzlich vorgesehen sind, im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung an Dritte weitergeben kann. Nach dem Gesetz kann Green Flash verpflichtet sein, personenbezogene Daten des Endnutzers an Dritte weiterzugeben, wenn dies durch eine gesetzliche Vorschrift vorgeschrieben ist. Für die oben genannten Zwecke benötigt Green Flash nicht die Zustimmung des Endnutzers.

 

11.5 Die Daten über die Nutzung innerhalb des Partnernetzwerks werden von diesen Parteien an Green Flash, aber beispielsweise auch an Last Mile Solutions weitergegeben, um dem Endnutzer die Kosten der Nutzung in Rechnung zu stellen.

 

 

12 Sonstige Bestimmungen und anwendbares Recht

 

12.1 Diese Endnutzervereinbarung ist die einzige Vereinbarung, die für die dem Endnutzer von Green Flash angebotenen Dienste gilt. Mit der Online-Aktivierung der Ladekarte erklärt sich der Endnutzer ausdrücklich mit dieser Endnutzervereinbarung einverstanden.

 

12.2 Green Flash ist jederzeit berechtigt, den Inhalt der Dienste zu ändern. Green Flash oder Last Mile Solutions ist ebenfalls berechtigt, diese Endnutzervereinbarung zu ändern.

 

12.3 Green Flash ist berechtigt, zur Durchführung der Vereinbarung Dritte hinzuzuziehen oder die Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung ganz oder teilweise an einen Dritten zu übertragen. Der Endnutzer erteilt hiermit im Voraus die Zustimmung zur (teilweisen) Übertragung seines Rechtsverhältnisses mit Green Flash an einen Dritten.

 

12.4 Sollte eine Bestimmung dieser Endnutzerbedingungen aus irgendeinem Grund ungültig oder nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert in Kraft, und die Parteien werden sich über eine Ersatzbestimmung verständigen, die den Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich bewahrt.

 

12.5 Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Alle Streitigkeiten, die damit zusammenhängen und/oder sich daraus ergeben, sind beim zuständigen Gericht in Berlin anhängig zu machen.