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Endnutzervereinbarung
(End User
Agreement)
Datum
: 17. Dezember 2021
Dokumentname
: EUA – End User Agreement EVCnet
(vs17-12-2021)
Kein Teil dieser Veröffentlichung darf ohne
vorherige schriftliche Zustimmung von Green Flash durch Druck, Fotokopie,
Mikrofilm oder auf andere Weise vervielfältigt und veröffentlicht werden; dies
gilt auch für die gesamte oder teilweise Verarbeitung.
PARTEIEN:
Diese Endnutzervereinbarung ist ein Vertrag („Vereinbarung“)
zwischen dem Endnutzer (im Folgenden „Sie“ oder „Endnutzer“ genannt) einerseits
und der Green Flash GmbH (im Folgenden Green Flash genannt) andererseits,
zusammen als „Parteien“ oder einzeln als „Partei“ bezeichnet.
Wenn der
Endnutzer diese Vereinbarung nicht als natürliche Person, sondern im Namen
eines Unternehmens abschließt, bezieht sich der Begriff „Endnutzer“ auf dieses
Unternehmen, das sich zur Einhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet. Handelt
der Endnutzer bei Transaktionen mit Green Flash im Namen eines Unternehmens,
bestätigt er, dass er über alle rechtlichen Grundlagen und Berechtigungen
verfügt, um im Namen dieses Unternehmens zu handeln.
IN DER
ERWÄGUNG, DASS:
I. Zweck der Endnutzervereinbarung.
Der Zweck dieser Endnutzervereinbarung ist es,
die Vereinbarung über die Nutzung der folgenden Dienste zwischen Green Flash und
dem Endnutzer zusammen mit der Rolle von Threeforce B.V., handelnd unter dem
Namen Last Mile Solutions festzulegen:
1) Die Verwendung einer Ladekarte und/oder
eines Ladetokens des Anbieters Green Flash.
2) Die Nutzung der Benutzerplattform und der Lade-App
für Karten- und Token-Inhaber;
3) Die Nutzung des 1st-Level-Helpdesks für Endnutzer
für technische Fragen von Green Flash;
4) Die Übertragung von Forderungen für
Rechnungsstellung und Zahlungen von Green Flash an Last
Mile Solutions (Threeforce B.V.);
5) Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug für
Ihre Ladetransaktionen;
6) Die Rollen bezüglich des Datenschutzes
zwischen dem Endnutzer, Green Flash und Last Mile
Solutions (Threeforce B.V.).
II. Abschluss dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung kommt durch die
Registrierung auf der Green Flash-Login-Plattform für Endnutzer zustande, wobei
Sie verpflichtet sind, diese Vereinbarung zu akzeptieren, bevor Sie Ihre
Ladekarte, Ihren Ladetoken, die Endnutzerplattform oder die Lade-App nutzen
können. Es ist auch möglich, dass Green Flash Ihr Benutzerprofil für die
Ladekarte erstellt und/oder ändert oder aktiviert. Wenn Green Flash Ihr
Benutzerprofil für die Ladekarte erstellt, stimmen Sie den Bedingungen dieser Endnutzervereinbarung
ab dem Zeitpunkt zu, an dem Sie Ihre Ladekarte zum ersten Mal benutzen.
Um jeden Zweifel über die Akzeptanz dieser
Vereinbarung zu vermeiden, wird in den Rechnungen ausdrücklich auf diese Endnutzervereinbarung
verwiesen, und mit der Bezahlung der Rechnung erklären Sie sich (erneut) mit
dieser Endnutzervereinbarung einverstanden.
III. Aufgabenteilung Green Flash und Last Mile Solutions (Threeforce
B.V.)
Green Flash ist Ihr Ansprechpartner für diese
Vereinbarung und ist Ihr Vertragspartner. Green Flash bedient sich bei der
Erfüllung dieser Vereinbarung verschiedener Dritter.
Eine wichtige Partei dieser Vereinbarung ist Last Mile Solutions (eine Marke der Threeforce B.V.). Last
Mile Solutions ist die Partei, die im Auftrag von Green Flash ihre
Software-Plattform und die zugehörige Netzwerkinfrastruktur einsetzt, um Ihre Ladetransaktionen
zu ermöglichen. Neben der Nutzung der elektronischen Plattform und des
dazugehörigen Netzes übernimmt Last Mile Solutions
auch die Rechnungsstellung und den Zahlungsverkehr für Ihre Ladetransaktionen.
Teil des Services von
Last Mile Solutions ist, dass Sie eine Rechnung von Last Mile Solutions (Threeforce
B.V.) für die Ladetransaktionen erhalten, die Sie mit der Ladekarte/dem
Ladetoken oder der App von Green Flash durchgeführt haben.
Als Eigentümer (CSO) oder Betreiber (CPO) einer
Ladestation erhalten Sie über Last Mile Solutions (Threeforce B.V.) nach dem Prinzip der Selbstfakturierung („Selfbilling)“ auch die Einnahmen für die von Ihrer/Ihren
Ladestation(en) gelieferten Ladetransaktionen.
VEREINBAREN
WIE FOLGT:
1
Definitionen
1.1
Endnutzervereinbarung, abgekürzt EUA: diese
Endnutzervereinbarung, einschließlich aller Anhänge.
1.2
Endnutzer: der Nutzer einer Ladekarte, eines Ladetokens,
einer Lade-App oder einer Web-Plattform, unabhängig davon, ob es sich um
natürliche Personen handelt, die möglicherweise in Ausübung eines Berufs oder
Geschäfts handeln, die mit Green Flash einen Fernabsatzvertrag über den Kauf
eines oder mehrerer Produkte und/oder Dienste abschließen.
1.3
(Lade-)Karten- oder Tokeninhaber: sind
Synonyme für Endnutzer gemäß der Definition in Absatz 1.2 dieser Vereinbarung.
1.4
MSP: Dies ist die Abkürzung für Mobility
Service Provider = Mobilitätsdienstleister. Die Aufgabe des MSP besteht
darin, den Zugang zu Ladeinfrastruktur zu erleichtern, um ein Elektrofahrzeug
aufzuladen. Ein MSP gewährt den Zugang mittels verschiedener
Identifizierungsinstrumente, z. B. einer Ladekarte, eines Ladetokens oder einer
Lade-App. Darüber hinaus ermöglicht der MSP dem Endnutzer, sich über eine
Login-Plattform für Endnutzer (evc-net.com) von Last
Mile Solutions zu Zwecken der Identifizierung, Rechnungsstellung und
Leistungserbringung zu registrieren.
1.5
CPO: Dies ist die Abkürzung für Charge
Point Operator = Ladestationsbetreiber. Der CPO ist der Betreiber/Manager
einer oder mehrerer Ladestationen. Die Aufgabe des CPO ist es, die Abwicklung
von Ladetransaktionen an einer oder mehreren Ladestationen technisch zu
ermöglichen und aufrechtzuerhalten.
1.6
CSO: Dies ist die Abkürzung für Charge
Station Owner = Ladestationsbesitzer. Der CSO
erhält über das Netzwerk von Last Mile Solutions Gutschriften
für Ladetransaktionen, die von Endnutzern an seinen Ladestationen durchgeführt
werden.
1.7
Hosting-Abonnement für Ladestationen: Um über
die Benutzerplattform eine Ladestation zu betreiben und Gebühren zu erheben,
ist ein Hosting-Abonnement für diese Ladestation erforderlich. Der Zahler
dieses Hosting-Abonnements kann eine natürliche oder juristische Person sein
und ist i.d.R. der CPO oder der CSO.
1.8
Endnutzerkauf: der Kauf einer
oder mehrerer Dienste der zwischen Green Flash und dem Endnutzer realisiert
wird.
1.9
Dienste: Die Dienste, die Green Flash dem Endnutzer
und/oder CSO über die Website oder auf andere Weise anbietet - einschließlich,
aber nicht beschränkt auf - Ladedienste, Helpdesk-Dienste, Abrechnungsdienste,
Lastschriftverfahren, elektronische Rechnungsstellung, elektronische
Kommunikationsdienste einschließlich Verbrauchskontrolle und andere Dienste,
wie auf der Website angegeben.
1.10
Elektrofahrzeug: Ein Fahrzeug,
das vollständig von einem Elektromotor angetrieben wird, und/oder ein
Hybridfahrzeug, das teilweise von einem Elektromotor angetrieben wird, wobei
das Fahrzeug Strom nutzen kann oder nicht, der in einer Batterie gespeichert
ist, die an einer Ladestation aufgeladen werden kann.
1.11
1st-Level Helpdesk: Der
Kundendienst, der bei Fragen und/oder Beschwerden vom Endnutzer angerufen
werden kann. Die Telefonnummer finden Sie auf der Ladekarte, der Ladestation
oder auf der Website von Green Flash.
1.12
Fernabsatz: Der Fernabsatzvertrag, der im
rechtlichen Sinne einen Verbraucherkauf darstellt.
1.13
Ladekarte: Die Ladekarte (oder der Ladetoken),
die den Zugang zur Ladestation, dem damit verbundenen Netz und (soweit möglich)
dem interoperablen Partnernetz ermöglicht. Diese Ladekarte kann von einer der
kooperierenden Parteien zur Verfügung gestellt werden.
1.14
Ladestation: Eine Einrichtung an einem bestimmten
Ort, die zum Aufladen der Batterie eines Elektrofahrzeugs genutzt werden kann,
einschließlich privater und öffentlicher Ladestationen.
1.15
Persönliche Ladestation: Eine Ladestation,
die sich auf einem Privatgrundstück befindet und nicht für die Nutzung durch
Dritte zugänglich ist.
1.16
Private Ladestation: Eine Ladestation,
die sich auf einem Privatgrundstück befindet und vom Eigentümer der
betreffenden Ladestation zur Nutzung durch eine autorisierte Nutzergruppe
freigegeben wird.
1.17
Öffentliche Ladestation: Eine Ladestation
im öffentlichen Raum, die Teil eines Partnernetzes sein kann oder nicht.
1.18
Green Flash: Der Anbieter der Dienste für Endnutzer
und/oder CSO.
1.19
Ladenetzwerk: Die Gesamtheit aller Ladestationen
und Partnernetze, über die Green Flash (unabhängig davon, ob in Absprache mit
dem Eigentümer der Ladestation und Last Mile
Solutions) die Kontrolle über die Bereitstellung des Zugangs für Dritte ausüben
kann.
1.20
Vereinbarung: Die Vereinbarung (soweit im
Fernabsatz relevant) zwischen Green Flash und dem für Endnutzer und/oder CSO über
die Dienste von Green Flash, von der diese Endnutzervereinbarung einen untrennbaren
Teil bildet und bei der im Rahmen eines von Green Flash organisierten Systems
für den Verkauf oder die Erbringung von Dienstleistungen im Fernabsatz bis zum
Abschluss der Vereinbarung ausschließlich eine oder mehrere Techniken der
Fernkommunikation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telefonie und
Internet, verwendet werden.
1.21
Partnernetz: Die Kombination aller Ladestationen
außerhalb des Ladenetzes von Green Flash, an denen Endnutzer ein
Elektrofahrzeug aufladen können.
1.22
Produkte: Die von Green Flash angebotenen
Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ladestationen und Ladekarten.
1.23
Kooperierende Parteien: Dritte,
mit denen Green Flash bei der Erbringung von Ladediensten eng zusammenarbeitet.
1.24
Forderungen: Alle Zahlungen, die der Endnutzer im
Zusammenhang mit der Nutzung der in dieser Vereinbarung genannten Dienste
schuldet und deren Forderungen abtretbar sind. Zu den Forderungen gehören auch
die Zahlungen, die der CPO und/oder der CSO im Zusammenhang mit den von einem Endnutzer
erworbenen Dienstleistungen erhalten. Auch die Forderungen der CPO und CSO sind
durch Forderungsabtretung übertragbar.
1.24 Website: Die geschlossene Kundenseite
von Green Flash, die auch über die Website einer der kooperierenden Parteien,
mit denen Green Flash eng zusammenarbeitet, zugänglich sein kann, oder jede
andere Website, die von Green Flash zu irgendeinem Zeitpunkt im Zusammenhang
mit den Diensten genutzt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
www.lastmilesolutions.com.
2 Kosten und Pflichten des Endnutzers
2.1 Wenn
der Endnutzer/CSO seine Ladestation auch für die Nutzung durch Dritte oder die
Abrechnung durch seinen Arbeitgeber eingerichtet hat, werden eine Gebühr und
zusätzliche Verwaltungskosten berechnet.
2.2 Für
das Laden an Ladestationen des Green Flash-Ladenetzwerks – inklusive Stationen Dritter
- gelten die in der App (Lade-App) angegebenen Gebühren.
2.3 Der
Zugang zu und/oder das Laden an öffentlichen oder privaten Ladestationen, die
der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, unterliegt den von Green Flash veröffentlichten
Tarifen und Bedingungen. Der Endnutzer kann sich dafür entscheiden, diese
Bedingungen zu akzeptieren und die Green Flash-Ladekarte auch für diese Ladestationen
zu aktivieren.
2.4 Wenn
die Green Flash-Ladekarte zum Aufladen im Partnernetz verwendet wird (Roaming),
ist Green Flash vom CSO und/oder CPO der Ladestation abhängig, der die Daten
über die Aufladung generiert und die damit verbundenen Kosten berechnet.
2.5 Green
Flash ist berechtigt, die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist
von einem Monat schriftlich anzupassen.
2.6 Wenn
der Endnutzer mit der Anpassung der Preise und Tarife nicht einverstanden ist,
hat er das Recht, den Dienst zu dem Datum zu kündigen, an dem die Anpassung in
Kraft treten soll. Eine solche Kündigung entbindet den Endnutzer nicht von
seinen ausstehenden Zahlungsverpflichtungen zu diesem Zeitpunkt.
Pflichten
des Endnutzers
2.7 Der Endnutzer ist für die vollständige, korrekte und rechtzeitige
Bereitstellung seiner Kontakt-, Personen- und Zahlungsdaten auf der EVCnet-Webplattform von Green Flash verantwortlich,
unabhängig davon, ob er sich Dritter bedient oder nicht.
2.8 Die Mindest(stamm)daten, die der Endnutzer bereitstellen muss,
sind:
I. Endnutzername
und -anschrift: Name, Anschrift und Wohnort des Endnutzers (natürliche Person).
II. Firmenname
und -anschrift: Wird die Ladekarte geschäftlich genutzt, d.h. werden neben der
Nutzung der privaten Ladestation auch Ladetransaktionen bei Dritten erworben,
sind zusätzlich der satzungsgemäße Firmenname, der eventuelle Handelsname, die
Firmenanschrift und der Firmensitz erforderlich.
III. Angaben
zur Firmenrechnung: Wenn der Endnutzer eine Mehrwertsteuerrechnung erhalten
möchte, muss der Endnutzer über die Webplattform auch eine gültige Mehrwertsteuernummer
und Handelskammernummer angeben.
IV. Zahlungsdaten:
Eine Einzugsermächtigung ist erforderlich, ebenso wie Bankdaten wie Bankname,
Kontonummer, IBAN und BIC-Code.
V. Eine
gültige E-Mail-Adresse des Endnutzers und ggf. die E-Mail-Adresse für die
Rechnung, falls diese von der E-Mail-Adresse des Endnutzers abweicht. Wenn
keine E-Mail-Adresse für die Rechnungsstellung angegeben wird, wird die
Rechnung an die E-Mail-Adresse des Endnutzers geschickt, und es wird davon ausgegangen,
dass die Nutzung durch den Endnutzer ausschließlich privat ist.
Diese
Liste ist nicht erschöpfend und Green Flash kann sie ergänzen und ändern, wenn
dies für notwendig erachtet wird.
2.9 Alle
Schäden, einschließlich Reparaturkosten und Verwaltungsaufwand, die durch die
unrichtige, unvollständige oder verspätete Bereitstellung der in Artikel 2.8
genannten Informationen entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Endnutzers.
2.10 Hat
der Endnutzer die in Artikel 2.8 genannten Daten unrichtig, unvollständig oder
verspätet zur Verfügung, ist Green Flash und/oder Last
Mile Solutions berechtigt, die Nutzung der Karte durch den Endnutzer sofort zu
sperren, bis die richtigen Daten vom Endnutzer bereitgestellt wurden.
3
Abtretung von Forderungen und Zahlungsfristen
3.1 Für
den Fall, dass Green Flash einen Dritten, der über das Partnernetzwerk mit ihm
verbunden ist, mit der administrativen Bearbeitung und Begleichung der
Forderungen aus Ladetransaktionen beauftragt hat, erfolgt dieser Schuldübergang
durch Abtretung in der in diesem Artikel 3.2 beschriebenen Weise. Diese
Schuldübernahme erfolgt, nachdem ein oder mehrere Ladetransaktionen
stattgefunden haben und bevor eine Rechnung für diese Ladetransaktionen
ausgestellt wird.
3.2 Green
Flash verkauft und liefert hiermit durch Abtretung an die Threeforce B.V.,
handelnd unter dem Namen Last Mile Solutions, alle
Forderungen, die Green Flash im Laufe der Vereinbarung mit dem Endnutzer im
Zusammenhang mit der Erbringung der in dieser Vereinbarung beschriebenen
Dienstleistungen hat oder erwerben wird, wobei Last
Mile Solutions diesen Kauf und diese Lieferung hiermit annimmt (gegebenenfalls
im Voraus, d.h. wenn die Forderung tatsächlich entsteht und der Endnutzer über
die Abtretung informiert wird). Es ist eine Kaufbedingung, dass Green Flash Last Mile Solutions beauftragt, die in Artikel 3.1
beschriebenen Arbeiten auszuführen.
3.3 Die Green Flash-Abonnementkosten (falls zutreffend) und Kosten
für Ladevorgänge am Netzwerk (falls zutreffend) werden monatlich in Rechnung
gestellt. Diese Kosten werden per Lastschrift von dem vom Endnutzer
angegebenen Bankkonto, wie in der Einzugsermächtigung angegeben, abgebucht. Der
Endnutzer stellt jederzeit sicher, dass die per Lastschrift zu
zahlenden Beträge von seinem Bankkonto eingezogen werden können. Kann
der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich durchgeführt werden, ist Last Mile Solutions nach Mahnung und bei Nichtzahlung durch
den Endnutzer berechtigt, falls der Endnutzer ein Verbraucher im Sinne des § 13
BGB ist, die ausstehenden Beträge unbeschadet eines weitergehenden gesetzlichen
Schadensersatzanspruchs mit dem gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen, oder, im
Falle einer gewerblichen Nutzung, mindestens 40,00 EUR Verzugspauschale gemäß §
288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
3.4 Die
Zahlungsfrist für die in dieser Vereinbarung genannten Dienstleistungen:
a) für Forderungen, die aufgrund von
MSP-Diensten gemäß Artikel 1.4 an Endnutzer entstehen: 30 Tage für
Geschäftskunden, mit denen dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde; in
allen anderen Fällen: 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum.
b) für Forderungen, die sich aus der
Erbringung von CPO-Dienstleistungen gemäß Artikel 1.5 dieses Dokuments ergeben
und die Last Mile Solutions an den CPO auszahlt:
dreißig (30) Kalendertage. Diese Frist verlängert sich auf mindestens
fünfundvierzig (45) Kalendertage, wenn Endbenutzer von Green Flash die Frist
von Artikel 3.4 Unter a) nicht einhalten.
c) für Forderungen, die sich aus den in
Artikel 1.6 genannten Dienstleistungen für den CSO ergeben und die Last Mile Solutions dem CSO auszahlt: dreißig (30) Kalendertage
ab Rechnungsdatum für Privatpersonen und Angestellte als CSO. Für alle anderen Forderungen fünfundvierzig
(45) Kalendertage. Diese Frist verlängert sich auf mindestens fünfundvierzig
(45) Kalendertage, wenn Endnutzer von Green Flash
die in Artikel 3.4 Buchstabe a genannte Frist nicht einhalten.
3.5 Für
den Fall, dass Last Mile Solutions die Ladetransaktionen
abrechnet und den Zahlungsverkehr im Namen eines MSP und/oder CPO und/oder CSO
abwickelt, stimmen diese Parteien dem Prinzip der Selbstfakturierung durch Last Mile Solutions zu. Selbstfakturierung bedeutet, dass Last Mile Solutions eine Rechnung im Namen einer dieser
Parteien an sich selbst (d.h. an Last Mile Solutions,
Threeforce B.V.) ausstellt und dass Last Mile Solutions die Forderungen an den CSO und den CPO
gemäß den in Artikel 3.4 b und c genannten Bedingungen begleicht.
3.6 Gemäß
Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 2011/7 EU haftet der Endnutzer im Falle eines
Zahlungsverzugs neben dem geschuldeten Betrag und den gesetzlichen Zinsen
darauf für den vollständigen Ersatz der außergerichtlichen und gerichtlichen
Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher
und Inkassobüros, wie im Land, in dem die Ladetransaktion stattfindet, üblich.
3.7 Die
Rechnungsadresse ist die Adresse, die der Endnutzer Green Flash über die Webplattform
/ App mitgeteilt hat.
3.8 Last
Mile Solutions sendet seine Rechnungen per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die
der Endnutzer Green Flash bekannt gegeben hat. Der Endnutzer erhält eine
monatliche Rechnung, bevor der Betrag eingezogen wird. Die Rechnung enthält
eine Übersicht über die Ladetransaktionen und die damit verbundenen Kosten.
3.9 Die
Verwaltung von Green Flash ist für die Ermittlung der zu einem bestimmten
Zeitpunkt geschuldeten Beträge (einschließlich der Ladekosten aus allen Ladetransaktionen
im Partnernetz) verbindlich, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass diese
Daten falsch sind.
3.10
Beanstandungen einer Rechnung müssen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum
an Green Flash unter der auf der Rechnung angegebenen E-Mail-Adresse erfolgen.
3.11
Änderungen der Kontonummer, der Rechnungsanschrift und/oder der E-Mail-Adresse
können auf der Webplattform unter „Persönliche Daten“ geändert werden. Die
verspätete oder unvollständige Übermittlung von geänderten Angaben geht auf Rechnung
und Risiko des Endnutzers. Eine verspätete Bereitstellung ist definiert als
später als einen (1) Kalendermonat vor Inkrafttreten der Änderung.
4 Dauer
und Beendigung der EUA und Sperrung der Ladekarte
4.1 Die
Vereinbarung über den Bezug der Dienste von Last Mile
Solutions wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen, beginnend mit dem
Datum, an dem der Endnutzer die Green Flash-Karte aktiviert hat. Nach Ablauf dieser
12 Monate wird die Vereinbarung stillschweigend in ein
Abonnement auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Abgesehen von der in Artikel 4.3
genannten Situation können sowohl der Endnutzer als auch Last
Mile Solutions die Vereinbarung nach den ersten 12 Monaten jederzeit mit einer
Frist von einem Monat kündigen.
4.2 Die
Kündigung gemäß Artikel 4.1 kann durch Zusendung einer E-Mail an Green Flash
angegebene E-Mail-Adresse unter Angabe des Namens des Endnutzers, der Adresse,
der Postleitzahl, des Wohn- oder Niederlassungsortes und des gewünschten
Kündigungsdatums erfolgen.
4.3 Green
Flash kann die Vereinbarung in den nachfolgend aufgeführten Fällen mit
sofortiger Wirkung kündigen:
- wenn der Lastschrifteinzug wiederholt nicht
erfolgreich durchgeführt werden kann; oder
- im Falle eines Konkurses, eines Zahlungsaufschubs,
einer Umschuldung oder einer Unterstellung des Endnutzers unter Vormundschaft.
In einem solchen Fall wird die Ladekarte sofort gesperrt.
- Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung
der Ladekarte/Ladetoken/Ladekarten-App.
4.4 Bei
Beendigung der Vereinbarung wird der Endnutzer die ihm zur Verfügung
gestellte(n) Ladekarte(n) unverzüglich an Green Flash zurückgeben.
4.5 Der Green
Flash und Last Mile Solutions sind beide berechtigt,
in den folgenden Situationen die Ladekarte oder Ihre Ladestation vorübergehend
oder sogar dauerhaft zu sperren:
4.5.1 Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als
45 Tagen.
4.5.2. Bei Nichterfüllung der in den Artikeln
2.8, 2.9 und 2.10 genannten Bedingungen durch den Endnutzer.
4.5.3 In einer der in Artikel 4.3
beschriebenen Situationen
5
Ladedienste und Nutzung der Ladestationen
5.1 Der
Endnutzer wird bei der Nutzung der Ladestationen alle für und im Zusammenhang
mit dem Laden geltenden Vorschriften einhalten, und zwar sowohl die von Green
Flash und den Betreibern der Ladestationen bzw. Partnernetze aufgestellten
Vorschriften als auch die geltenden gesetzlichen (Sicherheits- und sonstigen)
Vorschriften.
5.2 Green
Flash übernimmt keine Garantie für die Dichte der Ladestationen und/oder die
Erreichbarkeit der Ladestationen. Green Flash garantiert auch nicht, dass die Ladestationen
jederzeit ohne Unterbrechungen und/oder Ausfälle funktionieren oder dass sie
verfügbar sind. Jegliche Schäden - sowohl direkte als auch indirekte - die aus
dem Ausfall einer Ladestation oder der Unterbrechung eines Ladevorgangs
resultieren, können nicht von Green Flash oder von von
Green Flash beauftragten Dritten ersetzt werden.
5.3 Für Ladestationen
in einem Partnernetz gelten die Bedingungen des Betreibers der Ladestationen
für die Nutzung der Ladestationen.
5.4 Green
Flash ist jederzeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine oder mehrere Ladestationen
aus dem Netz zu entfernen und/oder den Zugang zu einem Partnernetz zu
verweigern.
6 Helpdesk
und Störungen
6.1 Der
Helpdesk bietet Unterstützung bei Fragen und/oder Beschwerden des Endnutzers zu
den Produkten und Dienstleistungen von Green Flash.
6.2 Der
Helpdesk ist unter der auf der Ladekarte angegebenen Telefonnummer erreichbar.
6.3 Green
Flash garantiert nicht, dass der Helpdesk immer ohne Ausfälle und/oder
Unterbrechungen zur Verfügung steht oder dass bestimmte Ergebnisse durch die
Bereitstellung der Helpdesk-Dienste erzielt werden.
6.4 Im
Falle einer Störung einer Ladestation oder einer Ladekarte muss der Endnutzer
unverzüglich die auf der Ladestation oder der Karte angegebene Telefonnummer
kontaktieren.
6.5
Versucht ein Endnutzer, die Störung selbst zu beheben, haftet Green Flash in
keiner Weise für daraus resultierende oder zukünftige Schäden.
7 Website
und Webplattform
7.1 Als
Teil der Vereinbarung kann der Endnutzer die über die Website angebotenen
Dienste und/oder Produkte nutzen.
7.2 Die
Website von Green Flash bietet allgemeine Informationen über die von Green
Flash angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Green Flash übernimmt keine
Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Green
Flash garantiert auch nicht, dass die Nutzung der Website und der über die
Website angebotenen Dienste zu den richtigen Ergebnissen führt oder, dass die
Informationen für bestimmte Zwecke geeignet sind.
7.3 Druck-
und Rechtschreibfehler oder andere ähnliche Fehler in von Green Flash
veröffentlichtem Material, gleich welcher Art, können Green Flash nicht
angelastet werden und begründen in keiner Weise eine Haftung für Green Flash.
8
Übertragung an Dritte
8.1 Dem
Endnutzer ist es nicht gestattet, diese Vereinbarung ohne die vorherige
schriftliche Zustimmung von Green Flash an einen Dritten zu übertragen.
8.2 Mit
der Unterzeichnung dieser Vereinbarung (durch Ankreuzen des Kästchens bei der
Registrierung auf der Endnutzerplattform) oder der erstmaligen Nutzung der
Ladekarte gibt der Endnutzer sein Einverständnis zur Übertragung dieser
Vereinbarung an Dritte.
9 Haftung
9.1 Eine Ladestation
funktioniert mit Hilfe der erforderlichen (öffentlichen oder sonstigen)
Kommunikationsinfrastruktur, z.B. (mobile) Internetverbindungen. Green Flash
übernimmt keine Garantie für das ununterbrochene oder fehlerfreie Funktionieren
dieser Infrastruktur. Green Flash haftet in keiner Weise für Schäden, die durch
Ausfälle der Kommunikationsinfrastruktur entstehen.
9.2 Der
Endnutzer haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße oder unvorsichtige
Nutzung einer Ladestation und des zur Verfügung gestellten Materials, wie
Ladekarten und Ladekabel, verursacht werden, und stellt Green Flash von allen
diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Endnutzer stellt Green Flash und
die von ihm beauftragten Dritten auch von allen Ansprüchen Dritter frei, die im
Zusammenhang mit einem Verhalten oder Umständen geltend gemacht werden, die in
der Verantwortung und/oder dem Risiko des Endnutzers liegen.
9.3 Der
Endnutzer haftet gegenüber Green Flash in vollem Umfang für Handlungen und/oder
Unterlassungen von Dritten, denen der Endnutzer Zugang zur Nutzung der Produkte
und/oder Dienste gewährt, als ob diese Handlungen und/oder Unterlassungen vom
Endnutzer selbst begangen worden wären.
9.4 Der
Endnutzer haftet für den Schaden, der dem Endnutzer infolge eines zurechenbaren
Versäumnisses von Green Flash bei der Erfüllung seiner vertraglichen
Verpflichtungen gegenüber dem Endnutzer entsteht, sofern der Endnutzer Green
Flash innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Tag, an dem er das Versäumnis
oder die unrechtmäßige Handlung festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte
feststellen können, schriftlich informiert hat und damit Green Flash in Verzug
gesetzt und eine angemessene Frist gesetzt hat, um seine Verpflichtungen noch
zu erfüllen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
9.5 Die im
vorigen Absatz dieses Artikels genannte Haftung beschränkt sich (wenn und
soweit möglich, unter Beachtung der zwingenden Haftungsbestimmungen) auf den
Ersatz unmittelbarer Schäden bis zu einem Betrag, der dem Sechsfachen der vom
Endnutzer geschuldeten und gezahlten monatlichen (durchschnittlichen) Vergütung
für die betreffenden Dienstleistungen entspricht.
9.6 Green
Flash haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Endnutzer dadurch
erleidet, dass er das Elektrofahrzeug nicht (vollständig) aufladen kann, oder
in Verbindung mit oder als Folge der Nutzung oder des Betriebs einer Ladestation.
Green Flash haftet nicht, wenn das Elektrofahrzeug aufgrund eines Defekts des
Elektrofahrzeugs und/oder des verwendeten Zubehörs wie z.B. Ladekabel nicht
(oder nicht sicher) geladen werden kann.
9.7 Außer
im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Green Flash ist die Haftung
von Green Flash für entgangenen Gewinn und Einkommen, Firmenwert, Folgeschäden,
Ansprüche oder Bußgelder Dritter und/oder indirekte Schäden ausgeschlossen.
9.8 Die in
den vorstehenden Absätzen dieses Artikels genannten Beschränkungen gelten
nicht, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit von Green Flash zurückzuführen ist.
9.9 Green
Flash ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn Green
Flash daran aufgrund eines Grundes gehindert wird, der vernünftigerweise
außerhalb der Kontrolle liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
höhere Gewalt, Entscheidung einer Regierung oder Regulierungsbehörde,
Epidemie/Pandemie, Überschwemmung, Erdbeben oder ähnliche Naturkatastrophen.
Als höhere Gewalt gilt auch höhere Gewalt bei Lieferanten und/oder beauftragten
Dritten von Green Flash.
Nachdem Green
Flash die andere Vertragspartei innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach
Eintritt einer solchen Verzögerung oder Störung schriftlich benachrichtigt hat,
werden die Bestimmungen dieser Vereinbarung so lange ausgesetzt, wie die
betreffende Ursache oder das betreffende Ereignis andauert.
10
Geistiges Eigentum
10.1 Dem
Endnutzer ist es nicht gestattet, Kennzeichnungen zu entfernen oder zu ändern,
die den vertraulichen Charakter oder die Rechte am geistigen Eigentum der
Software, der Geräte, der Websites oder der Materialien betreffen. Es ist nicht
gestattet, technische Sicherheitsmaßnahmen oder Nutzungsbeschränkungen im
Zusammenhang mit den Diensten zu umgehen oder zu entfernen.
10.2
Entsteht ein Schaden, weil der Endnutzer die technischen
Sicherheitsvorkehrungen oder Nutzungsbeschränkungen dennoch umgeht oder aufhebt,
wird dieser Schaden beim Endnutzer geltend gemacht.
10.3 Die Green
Flash-Ladekarte und die auf ihr verarbeiteten elektronischen
Daten sind und bleiben Eigentum von Green Flash.
11
Datenschutz
11.1 Beim
Angebot von Produkten und Dienstleistungen verarbeitet Green Flash bestimmte
Daten des Endnutzers, einschließlich personenbezogener Daten. Personenbezogene
Daten sind Daten, die es ermöglichen, eine bestimmte Person zu identifizieren,
z. B. Name, Anschrift und Wohnort.
11.2 Neben
den personenbezogenen Daten speichert Green Flash für die Dauer der
Vereinbarung auch die Nutzerdaten des Endnutzers zum Zwecke der
Rechnungsstellung und der damit verbundenen administrativen Anforderungen im
Zahlungsverkehr.
11.3 Bei
der Verarbeitung personenbezogener Daten hält Green Flash die geltenden
Vorschriften ein, einschließlich des Gesetzes zum Schutz personenbezogener
Daten und der DSGVO.
11.4 Green
Flash weist den Endnutzer darauf hin, dass er unter anderem, wie in Artikel 3.1
und 3.2 dieser Vereinbarung beschrieben, personenbezogene Daten, die gesetzlich
vorgesehen sind, im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung an
Dritte weitergeben kann. Nach dem Gesetz kann Green Flash verpflichtet sein,
personenbezogene Daten des Endnutzers an Dritte weiterzugeben, wenn dies durch
eine gesetzliche Vorschrift vorgeschrieben ist. Für die oben genannten Zwecke
benötigt Green Flash nicht die Zustimmung des Endnutzers.
11.5 Die
Daten über die Nutzung innerhalb des Partnernetzwerks werden von diesen Parteien
an Green Flash, aber beispielsweise auch an Last Mile
Solutions weitergegeben, um dem Endnutzer die Kosten der Nutzung in Rechnung zu
stellen.
12
Sonstige Bestimmungen und anwendbares Recht
12.1 Diese
Endnutzervereinbarung ist die einzige Vereinbarung, die für die dem Endnutzer
von Green Flash angebotenen Dienste gilt. Mit der Online-Aktivierung der
Ladekarte erklärt sich der Endnutzer ausdrücklich mit dieser
Endnutzervereinbarung einverstanden.
12.2 Green
Flash ist jederzeit berechtigt, den Inhalt der Dienste zu ändern. Green Flash
oder Last Mile Solutions ist ebenfalls berechtigt,
diese Endnutzervereinbarung zu ändern.
12.3 Green
Flash ist berechtigt, zur Durchführung der Vereinbarung Dritte hinzuzuziehen
oder die Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung ganz oder teilweise an einen
Dritten zu übertragen. Der Endnutzer erteilt hiermit im Voraus die Zustimmung
zur (teilweisen) Übertragung seines Rechtsverhältnisses mit Green Flash an
einen Dritten.
12.4
Sollte eine Bestimmung dieser Endnutzerbedingungen aus irgendeinem Grund
ungültig oder nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen
Bestimmungen unverändert in Kraft, und die Parteien werden sich über eine
Ersatzbestimmung verständigen, die den Sinn und Zweck der zu ersetzenden
Bestimmung so weit wie möglich bewahrt.
12.5 Diese Vereinbarung unterliegt deutschem
Recht. Alle Streitigkeiten, die damit zusammenhängen und/oder sich daraus
ergeben, sind beim zuständigen Gericht in Berlin anhängig zu machen.